Produkt zum Begriff Pflegezeit:
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Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
Warum ist dieser Pflege-Ratgeber richtig für Sie?
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BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Mehrtens, Gerhard: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Arbeitsunfall und Berufskrankheit , Der Schönberger/Mehrtens/Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" setzt auch in seiner 10. Auflage bei der Beurteilung von Versicherungsfällen Maßstäbe: jede Menge Fakten und präzise Erläuterungen auf einem soliden Fundament medizinischer Erkenntnisse und rechtlicher Bewertung. Ob Gutachten, Verwaltungsentscheidung oder Urteil: Für die Bewertung jedes Einzelfalls werden alle dabei einschlägigen juristischen, medizinischen und verwaltungsbezogenen Aspekte anschaulich in den Blick genommen. Juristinnen und Juristen gibt er detaillierte Einblicke über alle wesentlichen medizinischen Erfahrungssätze. Begutachtende Ärztinnen und Ärzte erhalten viele Hinweise zu rechtlichen Hintergründen und den Anforderungen an medizinische Sachverständige. Entscheidungsträgern in der Sozialverwaltung ist er eine verlässliche und anerkannte Beurteilungshilfe. + Allgemeiner Teil: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Begutachtung, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): mit besonderen Schwerpunkten bei der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts. + Besonderer Teil: Nach Organsystemen gegliederte Erläuterung nahezu aller Berufskrankheiten mit Hinweisen zur differenzierten Beurteilung von Expositionen und Erkrankungen. - Krankheitsbilder, die als Verletzungsfolgen bei Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten bedeutsam sind - medizinisch und/oder juristisch klärungsbedürftige Fragen zu wichtigen Berufskrankheiten wie Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Haut- und Infektionskrankheiten einschl. COVID 19 sowie Atemwegserkrankungen - Entstehungsprozesse und Krankheitsverläufe, insb. als Ursachen der Krankheitsbilder in Betracht kommende Unfallverletzungen und sonstige arbeitsbedingte Expositionen - Aspekte von psychischen Reaktionen und Erkrankungen als Unfallfolgen - Kriterien und Empfehlungen für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit Mit vielen Abbildungen, Grafiken, Übersichten und Tabellen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 198.00 € | Versand*: 0 € -
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis Die Duden Vorlagensammlung Arbeitszeugnis vereinfacht das Verfassen von Arbeitszeugnissen und spart wertvolle Zeit. Diese Sammlung eignet sich gleichermaßen für Ausbildungs-, Zwischen- und Arbeitszeugnisse. Wie sollte ein optimales Arbeitszeugnis aussehen, und welche Elemente sollten darin enthalten sein? Diese Fragen können Sie nun mühelos beantworten. Sie haben die Wahl aus 25 professionell gestalteten Vorlagen oder können Ihren eigenen Text formulieren und dabei auf Hunderte von vorgefertigten Textbausteinen zurückgreifen. Alle Vorlagen stehen sowohl als PDF-Dateien als auch als Textdokumente zur Verfügung, die Sie nach Bedarf anpassen können. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, diese Sammlung jederzeit mit weiteren Duden-Vorlagensammlungen zu erweitern. Systemvoraussetzungen für Windows: Betriebssystem: Microsoft Windows 2000 (SP4) / XP (S...
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Wie Pflegezeit beantragen?
Um Pflegezeit zu beantragen, müssen Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden und ihm mitteilen, dass Sie eine Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen dann die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Pflegezeit zur Verfügung stellen. Diese müssen Sie ausfüllen und rechtzeitig einreichen. Es ist wichtig, dass Sie die Pflegezeit rechtzeitig beantragen, da Ihr Arbeitgeber genügend Zeit benötigt, um Ihre Abwesenheit zu organisieren. Zudem sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten während der Pflegezeit informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
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Wo Pflegezeit beantragen?
Um Pflegezeit zu beantragen, muss man sich an den Arbeitgeber wenden. Dieser ist verpflichtet, den Antrag auf Pflegezeit entgegenzunehmen und zu prüfen. In der Regel wird der Antrag schriftlich gestellt und sollte alle relevanten Informationen enthalten. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Pflegezeit zu informieren, um den Antrag korrekt auszufüllen. Bei Unsicherheiten kann auch die zuständige Pflegekasse oder das zuständige Arbeitsamt weiterhelfen.
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Wer bezahlt die Pflegezeit?
Die Pflegezeit wird in der Regel von den pflegenden Angehörigen oder Freunden übernommen. In einigen Fällen können auch professionelle Pflegedienste oder Pflegekräfte beauftragt werden, um die Pflege zu übernehmen. In Deutschland gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegegeld oder Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu beantragen, um die Kosten für die Pflegezeit zu decken. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung zu beantragen. Letztendlich ist die Frage, wer die Pflegezeit bezahlt, von individuellen Umständen und Bedürfnissen abhängig.
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Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?
Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Tagen Pflegezeit, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Der Arbeitgeber kann die Pflegezeit grundsätzlich nicht ablehnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Pflegezeit rechtzeitig ankündigen und gegebenenfalls Nachweise über die Pflegebedürftigkeit vorlegen. Falls der Arbeitgeber dennoch die Pflegezeit ablehnt, kann der Arbeitnehmer sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Gewerkschaft wenden, um sein Recht durchzusetzen.
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 € -
Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag , Das Preis'sche Handbuch bietet seinem Nutzer konkrete Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung. Klar und übersichtlich gegliedert werden zunächst die Grundlagen der Vertragsgestaltung einschließlich ihrer Grenzen sowie der sozial- und steuerrechtlichen Aspekte dargestellt. Das daran anschließende ABC der einzelnen Regelungsbereiche eines Arbeitsvertrags widmet sich sodann im Detail der Kommentierung von Vertragstypen sowie jeglicher Vertragsklauseln und ihrer Untersuchung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Klauseln werden umfassend erläutert, geeignete und weniger geeignete oder gar unzulässige Klauseln klar gekennzeichnet. Die jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Probleme werden erneut aufgegriffen und direkt an Ort und Stelle mit behandelt. Komplette Vertragsmuster für verschiedene Branchen und Konstellationen, die die vorgeschlagenen Regelungen umsetzen, schließen das Werk. Die erarbeiteten aktuellen Formulierungsvorschläge und ihre Varianten sind abermals Ergebnis der grundlegenden Auswertung und Umsetzung der Gesetzes- und Rechtsprechungsentwicklung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 6. neu bearbeitete Auflage 2020, Erscheinungsjahr: 202008, Produktform: Leinen, Redaktion: Preis, Ulrich, Auflage: 20006, Auflage/Ausgabe: 6. neu bearbeitete Auflage 2020, Keyword: Arbeitsverträge; Arbeitsrecht; Abwicklungsvertrag; Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitsaufnahme; Arbeitsentgelt; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit; Aufhebungsvertrag; Aufwendungsersatz; Ausbildung; Auslandstätigkeit; Befristung; Boni; Dienstreise; Dienstwagen; Direktionsrecht; Entgelt; Entgeltfortzahlung; Entgeltumwandlung; Freistellung; Gehalt; Gestaltung; Internet; Kündigung; Lohn; Lohnpfändung; Mehrarbeit; Muster; Personal; Personalabteilung; Sozialversicherung; Steuerrecht; Überlassung; Vergütung; Vertragsmuster; Zielvereinbarung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag~Management / Personalmanagement~Personalmanagement~Personalpolitik~Personalwirtschaft~Advokat~Jurist / Rechtsanwalt~Rechtsanwalt - Rechtsbeistand, Fachkategorie: Anwaltschaft, Anwälte~Arbeitsvertragsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Personalmanagement, HRM, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXXi, Seitenanzahl: 1901, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Länge: 244, Breite: 177, Höhe: 63, Gewicht: 2145, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783504420338 9783504420321 9783504420314 9783504420307 9783504420055, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Huber, Günter: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis
Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis , Ein Arbeitszeugnis soll möglichst differenziert und objektiv die Leistungen, Fähigkeiten und persönliche Führung eines Mitarbeitenden beschreiben. Mit diesem Klassiker in der 18. Auflage verfassen Sie als Arbeitgeber;in schnell und effektiv ein aussagekräftiges, warhrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Sie werden zudem über alle mit der Zeugniserteilung zusammenhängende Rechtsfragen informiert. Als Arbeitnehmer:in erfahren Sie, wie Sie Ihr eigenes Zeugnis analysieren können und erhalten fachkundige Hilfe, um konkrete Formulierungen zur Verbesserung Ihres Zeugnisses vorschlagen zu können. Inhalte: Wer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, welche Fristen zu beachten sind und welche formalen Anforderungen es gibt Über 110 Musterzeugnisse zu den verschiedensten Berufen, Branchen und Funktionen Über 100 Textbausteine zu Kernkompetenzen und Führung Musterformular für ein komplettes Zeugnis Neu in der 18. Auflage: Form der Arbeitszeugnisse: Text im Blocksatz mit Silbentrennung, Beurteilung in Tabellenform und Schulnoten, Verortung der Unterschrift Wegfall Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Erteilung des Arbeitszeugnisses, wenn Angestellte:r Recht auf Erstellung eines Zeugnisentwurfs nicht wahrnimmt Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Schlussformel Noch mehr Musterzeugnisse Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis Die Duden Vorlagensammlung Arbeitszeugnis vereinfacht das Verfassen von Arbeitszeugnissen und spart wertvolle Zeit. Diese Sammlung eignet sich gleichermaßen für Ausbildungs-, Zwischen- und Arbeitszeugnisse. Wie sollte ein optimales Arbeitszeugnis aussehen, und welche Elemente sollten darin enthalten sein? Diese Fragen können Sie nun mühelos beantworten. Sie haben die Wahl aus 25 professionell gestalteten Vorlagen oder können Ihren eigenen Text formulieren und dabei auf Hunderte von vorgefertigten Textbausteinen zurückgreifen. Alle Vorlagen stehen sowohl als PDF-Dateien als auch als Textdokumente zur Verfügung, die Sie nach Bedarf anpassen können. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, diese Sammlung jederzeit mit weiteren Duden-Vorlagensammlungen zu erweitern. Systemvoraussetzungen für Windows: Betriebssystem: Microsoft Windows 2000 (SP4) / XP (S...
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Wer kann Pflegezeit nehmen?
Wer kann Pflegezeit nehmen? Pflegezeit kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen, der pflegebedürftig ist. Dazu zählen in der Regel Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Zudem muss der Arbeitnehmer bereits seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein, um Pflegezeit nehmen zu können. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit, der im Pflegezeitgesetz geregelt ist.
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Wer zahlt bei Pflegezeit?
Bei der Pflegezeit zahlt in der Regel der Arbeitnehmer selbst für die Zeit, in der er seine Arbeitszeit reduziert oder ganz aussetzt, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu erhalten, um einen Teil des entgangenen Einkommens auszugleichen. Zudem kann in einigen Fällen auch ein Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz bestehen, für die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss leisten muss. Es ist daher wichtig, sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprüche zur Finanzierung der Pflegezeit zu informieren.
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Wo kann ich Pflegezeit beantragen?
Du kannst Pflegezeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. In der Regel musst du deinen Arbeitgeber über die Pflegesituation informieren und einen Antrag auf Pflegezeit stellen. Dieser Antrag sollte Informationen über den Pflegebedürftigen, den Umfang der Pflegezeit und die Dauer enthalten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Antrag zu prüfen und dir eine Entscheidung mitzuteilen. Falls du Schwierigkeiten hast, Pflegezeit zu beantragen, kannst du dich an die zuständige Pflegekasse oder an eine Beratungsstelle wenden.
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Was passiert nach der Pflegezeit?
Nach der Pflegezeit kann es verschiedene Möglichkeiten geben, je nachdem, wie sich die Situation entwickelt hat. Zum Beispiel könnte die gepflegte Person wieder selbstständiger werden und weniger intensive Betreuung benötigen. In diesem Fall könnte die Pflegezeit beendet werden und die Pflegeperson wieder ihren normalen Alltag aufnehmen. Es ist aber auch möglich, dass die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht und eine langfristige Betreuung notwendig ist. In diesem Fall könnten weitere Pflegemaßnahmen oder Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
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